Green Deal: Aktionsplan zur Nullschadstoff-Ambition vorgelegt

Die EU-Kommission hat am 12. Mai 2021 ihren Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Böden als Teil des Green Deal präsentiert. Bis 2050 soll demnach eine – bis zum bestimmten Maße – schadstofffreie Umwelt erreicht werden.

Dazu definiert der Plan bis 2030 diverse Zwischenziele in verschiedenen umweltpolitischen Bereichen. Dazu gehören unter anderem die Reduzierung von Luftverschmutzungen, von Kunststoffabfällen im Meer und des Gesamtabfallaufkommens um mindestens 50 Prozent. Auf Unternehmen könnten damit insgesamt mittelfristig nötige Veränderungen etwa der Produktionsprozesse und vermehrte Kontrollen zur Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung zukommen.

Erreichen will die EU-Kommission diese Ziele etwa durch die Verfolgung schon angekündigter Vorhaben, multinationaler Zusammenarbeit und verstärkter Fokussierung auf die Um- und Durchsetzung der bestehenden Regeln. Immer wieder wird in dem Aktionsplan darauf verwiesen, dass bestehende Lücken im Verursacherprinzip geschlossen werden müssten. Schon bekannte Preisinstrumente sollen demnach überarbeitet werden. Außerdem plant die EU-Kommission ein Verbot von quecksilberhaltigen Produkten und überprüft die Notwendigkeit weiterer Regulierung hinsichtlich des Einsatzes von Ammoniak.

In dem Aktionsplan wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung bestehender EU-Umweltschutzregelungen bisher nur lückenhaft erfolge. Hier will die EU-Kommission auf eine bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hinwirken. Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Aktionsplans bildet dabei auch die Digitalisierung.

Zum Ziel der Schadstoffverringerung wird der Aktionsplan durch die Chemikalienstrategie der EU-Kommission aus dem Oktober 2020 ergänzt. Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Aktionsplan in Form einer Mitteilung finden Sie hier.

 

Quelle: Artikel erschienen am 17.05.2021, DIHK Webseite.

Autorin: Sarah Müller