Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) hat zu zahlreichen Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften der europäischen Mitgliedsstaaten geführt. Diese Vorschriften für das Verpackungsmanagement variieren von Land zu Land und Unternehmen, welche in diesen Ländern verpackte Waren auf den Markt bringen wollen, müssen daher unterschiedliche Anforderungen erfüllen.
Diese heterogenen Verpflichtungen führen zu Rechtsunsicherheit beim grenzüberschreitenden Warenverkehr. Der DIHK hat mit Spezialisten aus jedem Land zusammengearbeitet mit dem Ziel durch diese Synthese einen Überblick über die Anforderungen jedes Landes zu schaffen und somit die Aktivität der Unternehmen zu erleichtern.
Die Informationen über Rumänien wurden mit Hilfe von Dan Virgil Pascu Anwaltskanzlei zusammengestellt.
Die Studie auf Deutsch können Sie hier herunterladen.
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