PPAs sind endlich für Neuinvestitionen in die Stromerzeugung zulässig

Die rumänische Regierung hat eine Eilverordnung zur Änderung des Gesetzes Nr. 123/2012 über Strom und Erdgas verabschiedet, damit die Erzeuger „bilaterale Verträge außerhalb des zentralisierten Marktes zu ausgehandelten Preisen“ für Strom aus neuen Energieerzeugungskapazitäten, die nach dem 1. Juni 2020 in Betrieb genommen wurden, abschließen können.

Investoren in Stromerzeugungsprojekten, insbesondere in Projekten für erneuerbare Energien, fordern die rumänischen Behörden seit 2012 auf, ihnen den Handel mit dem erzeugten Strom über bilaterale Verträge außerhalb des zentralisierten Marktes zu ermöglichen.

ANRE soll innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten die notwendigen Regelungen zur Umsetzung der der Eilverordnung erlassen.

Lesen Sie hier mehr darüber.